Das Rechtsamt führte sodann den Schriftenwechsel durch und bat mit Verfügung vom 7. Juni 2023 zusätzlich das AUE, Abteilung Immissionsschutz, um Einreichung einer Stellungnahme. Das AGR beantragte mit Stellungnahme vom 12. Juni 2023 unter Verweis auf die erteilte Ausnahmebewilligung vom 25. Oktober 2021 die Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde Langnau im Emmental hielt in ihrer Stellungnahme vom 23. Juni 2023 vollumfänglich an ihrem Gesamtbauentscheid vom 17. Mai 2022 fest. In ihrer Beschwerdeantwort vom 5. Juli 2023 beantragten die Beschwerdegegnerinnen 1 und 2 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei.