Mit Verfügung vom 27. Juli 2022 sistierte das Rechtsamt in Entsprechung des Sistierungsantrags der Beschwerdeführenden das Verfahren. Am 14. Februar 2023 erging der Entscheid BGer 1C_100/2021, in welchem sich das Bundesgericht zur Beurteilbarkeit der Strahlenbelastung von Mobilfunkantennen für 5G-Funk- dienste äusserte. Mit Verfügung vom 27. April 2023 nahm das Rechtsamt das Verfahren wieder auf und bat die Beschwerdeführenden mitzuteilen, ob sie an der Beschwerde festhalten oder nicht, wobei Stillschweigen als Festhalten gelte. Die Beschwerdeführenden liessen sich nicht vernehmen.