4. Mit Verfügung vom 21. Juni 2022 teilte das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, den Parteien mit, es beabsichtige die Sistierung des Verfahrens, bis ein Entscheid des Bundesgerichts vorliege, welcher sich zur rechtlichen Beurteilbarkeit der Strahlenbelastung für 5G-Funkdienste sowie deren grundsätzlichen Zulässigkeit äussere. Den Parteien wurde Gelegenheit gegeben, sich zur beabsichtigten Sistierung zu äussern. Mit Verfügung vom 27. Juli 2022 sistierte das Rechtsamt in Entsprechung des Sistierungsantrags der Beschwerdeführenden das Verfahren.