3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 13. Juni 2022 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 17. Mai 2022 und stellen den Verfahrensantrag, das Verfahren sei zu sistieren, mindestens bis im Verfahren 1C_100/2021 vor Bundesgericht ein Entscheid vorliege. Sie machten zunächst die Nichtigkeit der Baubewilligung aufgrund eines Eröffnungsfehlers geltend. Weiter brachten sie vor, es fehlte an einer Standortevaluierung für das Bauvorhaben und die Standortgebundenheit sei dementsprechend zu Unrecht bejaht worden.