2. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Das Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, führte im Fachbericht Immissionsschutz vom 13. August 2021 aus, die geplante Mobilfunk-Basisstation sowie die Ergänzung für den Betriebsfunk erfülle die gesetzlichen Anforderungen, der Anlagegrenzwert werde rechnerisch bei sämtlichen Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) eingehalten. Mit Verfügung vom 25. Oktober 2021 erteilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), Abteilung Bauen, für den geplanten Umbau die Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG1 für das Bauen ausserhalb des Baugebiets.