1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1000.– werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt A.________ und/oder Frau Rechtsanwältin B.________, eingeschrieben - Herrn Fürsprecher F.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, eingeschrieben - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor