3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, holte die Vorakten ein und ordnete den Schriftenwechsel an. In seiner Stellungnahme vom 20. Juni 2022 erklärte das Regierungsstatthalteramt, unter Verweis auf die Akten auf das Einreichen einer förmlichen Vernehmlassungseingabe zu verzichten. Das AGR verzichtete mit Stellungnahme vom 30. Juni 2022 auf einen Antrag. In ihrer Beschwerdeantwort vom 13. Juli 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit überhaupt darauf eingetreten werden könne. Die Beschwerdegegnerin bestreitet insbesondere die Beschwerdelegitimation des Beschwerdeführers.