4.2 Die Gemeinde hat der Beschwerdeführerin zwei Siebtel der Parteikosten von CHF 3284.65, ausmachend CHF 938.45 (inkl. Auslagen und exkl. MWSt), zu bezahlen. 4.3 Die Beschwerdeführerin hat der Beschwerdegegnerin einen Siebtel der Parteikosten von CHF 4104.70, ausmachend CHF 586.40 (inkl. Auslagen und exkl. MWSt), zu bezahlen. 5. Den Verfahrensbeteiligten wird eine Kopie der Stellungnahme bzw. des Betriebskonzepts vom 14. August 2022 der Beschwerdegegnerin, abgestempelt vom Rechtsamt der BVD am 23. August 2022, zugestellt. IV. Eröffnung