Weiter beläuft sich die Kostennote der Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin auf CHF 3537.55 (Honorar CHF 3189.00, Auslagen CHF 95.65, Mehrwertsteuer CHF 252.90). Sie gibt grundsätzlich zu keinen Bemerkungen Anlass. Die Beschwerdeführerin ist jedoch ebenfalls mehrwertsteuerpflichtig.38 Ihr fällt wie ausgeführt betreffend Mehrwertsteuer kein Aufwand an. Die in der Kostennote aufgeführte Mehrwertsteuer von CHF 252.90 ist bei der Bestimmung des Parteikostenersatzes somit nicht zu berücksichtigen, womit die Parteikosten der Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin auf CHF 3284.65 (inkl. Auslagen und exkl. MWSt) festgelegt werden.39