Zudem sind darin die Eingänge zu den Gebäuden ersichtlich. Der Grundrissplan Erdgeschoss vom 17. August 2022 entspricht den Anforderungen des BewD und wird der Klarheit halber ebenfalls im Dispositiv dieses Entscheids als massgebend bezeichnet. c) Nach Art. 22 Abs. 1 BauG müssen folgende Bauten und Anlagen bei der Erstellung und Erneuerung hindernisfrei ausgestaltet werden: Öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen, Gebäude mit mehr als 50 Arbeitsplätzen und Gebäude mit mehr als vier Wohnungen. 28 Vgl. Beilage 6 (Baugesuchsformular 1.0.1 / Flächenangaben) zur Stellungnahme vom 22. August der