b) In der Beschwerdeantwort erklärte die Beschwerdegegnerin, mithilfe des grossen Warenliftes gelange man vom Erdgeschoss problemlos zur Verkaufsfläche. Es sei nicht ersichtlich, wo ein Mangel bestehe. Im Beschwerdeverfahren reichte die Beschwerdegegnerin einen Grundrissplan des Erdgeschosses im Massstab 1:100 vom 17. August 2022 ein. Daraus geht hervor, welche Gebäudeteile bestehen bleiben, welche abgebrochen und welche neu erstellt werden sollen. Zudem sind darin die Eingänge zu den Gebäuden ersichtlich.