Maximale Bandbreite: 0.8 x (481 m2/ 50) + 5 = 12 Minimale Bandbreite: 0.6 x (481 m2/ 50) – 3 = 3 e) Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass das Vorhaben minimal drei und maximal 12 Parkplätze erfordert. Im vorliegenden Fall sind zehn Parkplätze bewilligt. Diese können übernommen werden. Die Anzahl der Parkplätze liegt somit innerhalb der gesetzlichen Bandbreite. Neue Parkplätze sind nicht notwendig. Die Parkplatzsituation erweist sich somit als unproblematisch. 10. Hindernisfreies Bauen