Der Wert «0.8» ist ein fixer Faktor für den übrigen Kanton. Die Abkürzung «GF» steht für die Geschossfläche, die nach den Akten 481 m2 beträgt.28 Es handelt sich dabei um die grösstmögliche Fläche, die auch nicht anrechenbare Lagerräume mitumfasst, wie aus dem Grundrissplan Erdgeschoss vom 17. August 2022 gefolgert werden kann. Die Geschossfläche wird geteilt durch den Korrekturfaktor n, der je nach der Art der Nutzung verschieden gross ist.29 Für Arbeiten, Gewerbe und Dienstleistungen beträgt der Faktor n 50 (Art. 52 Abs. 1 Bst. c Ziffer 4 BauV). Für das vorliegende Projekt ergibt dies gemäss Art. 52 Abs. 1 Bst. b BauV folgende Berechnung: