belegt sind, werden nicht angerechnet (Art. 49 Abs. 2 BauV). Rüegsauschachen ist weder eine Stadt noch gehört die Siedlung zu der Agglomeration Bern, Biel oder Thun. Bei anderen Nutzungen als beim Wohnen berechnet sich die Bandbreite bei der Lage der Liegenschaft ausserhalb von Städten und Agglomerationen, d.h. im übrigen Kantonsgebiet, nach folgender Formel (Art 52 Abs. 1 Bst. b BauV): Maximale Bandbreite: 0.8 x (GF/n) + 5 Minimale Bandbreite: 0.6 x (GF/n) – 3