e) Es trifft zwar zu, dass das mobile Absaugaggregat in den bewilligten Projektplänen nicht eingezeichnet ist. Die Beschwerdegegnerin hat den Produktionsprozess indessen in ihrer Stellungnahme vom 14. August 2022, abgestempelt vom Rechtsamt der BVD am 23. August 2022, im Sinne eines Betriebskonzepts detailliert beschrieben. Darin erklärte sie ausdrücklich, dass sie im Produktionsraum ein mobiles Absaugaggregat des Typs D-1500 der Herstellerin ESTMAC einsetzen werde. Die Beurteilung der Staub- und Geruchsbelastung durch das AUE basierte im Wesentlichen auf den Angaben der Beschwerdegegnerin in der Stellungnahme bzw. im Betriebskonzept vom 14. August 2022.