Damit ist der mechanische Mischprozess luftdicht und hermetisch abgeschlossen. Zusätzlich sollen im Produktionsraum die Abluftgitter der Lüftungsanlage mit einem speziellen Vorfilter ausgerüstet werden. Weiter ist nach den Angaben der Beschwerdegegnerin der Monoblock der Lüftungsanlage mit einem Feinstaubfilter ausgerüstet. Mit all diesen Massnahmen wird der Auffassung des AUE folgend der Vorsorge genügend Rechnung getragen. Nach dem Gesagten ist das Vorhaben auch unter dem Gesichtspunkt der Stau- und Geruchsemissionen bewilligungsfähig.