Die Distanz zwischen dem Ansauglüftungskanal bzw. Abluftlüftungskanal und dem nächstliegenden Immissionsort (Gebäude G.________strasse Nr. 14) beträgt 20 m bzw. 29 m. Betreffend den Lärm des Ansauglüftungskanals resultiert beim Gebäude G.________strasse 14 nach den schlüssigen Berechnungen des AUE ein hörbarer Schallpegel von 6 dB(A) und ein Beurteilungspegel Lr von 18 dB(A). Weiter beträgt der hörbare Schallpegel betreffend den Abluftlüftungskanal beim Gebäude G.________strasse Nr. 14 5 dB(A) und der Beurteilungspegel Lr 17 dB(A). Die Lüftungsanlage hält die Planungswerte von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts beim nächstliegenden Immissionsort demnach mit sehr grosser Reserve ein.