a) Aus der Erwägung 5 folgt, dass die Räumlichkeiten im Gebäude G.________strasse Nr. 10 mittels einer Lüftungsanlage be- und entlüftet werden. Bei der fraglichen Lüftungsanlage handelt es sich um eine ortsfeste Anlage im Sinn von Art. 7 Abs. 7 USG17 und Art. 2 Abs. 1 LSV18, bei deren Betrieb über die Luftansaug- und Luftausblasöffnung in der Westfassade des Gebäudes 13 Vgl. Beschreibung im Baugesuch, pag. 43 der Vorakten der Gemeinde Rüegsau. 14 Vgl. Stellungnahme der Beschwerdegegnerin vom 14. August 2022 (Beilage 3 zur Eingabe der Beschwerdegegnerin