Aus dem nachgereichten Grundrissplan «Erdgeschoss» vom 17. August 2022 im Massstab 1:100 geht schliesslich hervor, wo sich die Zugänge zu den Gebäuden befinden und was für bauliche Massnahmen an den Gebäuden geplant sind. Gestützt auf die nachträglich eingereichten Unterlagen der Beschwerdegegnerin und der Gemeinde sind die rechtlich relevanten Sachumstände betreffend die Lärm-, Staub- und Geruchsbelastung, die Energienutzung, die Parkplatzsituation und das behindertengerechte Bauen hinreichend klar. Die BVD holte zur Thematik Lärm-, Staub- und Geruchsbelastung sowie der Energienutzung bei der zuständigen kantonalen Fachstelle, dem AUE, zudem einen Bericht ein.