c) Gemäss Art. 18 Abs. 1 VRPG stellt die Behörde den Sachverhalt von Amtes wegen fest. Dabei gilt der Untersuchungsgrundsatz, welcher bedeutet, dass der rechtserhebliche Sachverhalt von Amtes wegen richtig und vollständig abzuklären ist.11 Im Beschwerdeverfahren forderte die BVD die Beschwerdegegnerin auf, einen Lärmschutz- sowie einen Energienachweis für die geplante lüftungstechnische Anlage einzureichen. Zudem stellte die BVD der Beschwerdegegnerin bezüglich der möglichen Staub- und Geruchsbelastung diverse Fragen. Weiter wies die BVD die Beschwerdegegnerin an, einen Situationsplan und einen Projektplan einzureichen, die den Formanforderungen von Art. 12 ff. BewD entsprechen.