einhergehenden Veranstaltungen (Vernissagen etc.) genutzt wurden. Die Gebäude G.________strasse Nr. 8 und Nr. 10 liegen in der Kernzone K3, welche der ES III zugeordnet ist.10 Die Beschwerdegegnerin plant, die Gebäude für die Produktion ihrer Sportnahrung und Nahrungsergänzungsmittel zu verwenden. b) Die Beschwerdeführerin rügt in der Hauptsache, die Gemeinde habe den Sachverhalt bezüglich der zu erwartenden Staub-, Geruchs- und Lärmimmissionen ungenügend abgeklärt. Sie ist der Meinung, diesbezüglich liege insbesondere kein Betriebskonzept mit Informationen zum Produktionsprozess, zu den verwendeten Rohstoffen, den Produktionszeiten und zum Umfang der Produktion vor.