b) Mit Schreiben vom 20. Juni 2022 und in der Beschwerdeantwort vom 11. Juli 2022 teilte die Beschwerdegegnerin mit, sie stimme dem Sistierungsantrag nicht zu. Daraufhin erklärte die Beschwerdeführerin im Schreiben vom 20. September 2022, sie halte am Sistierungsantrag nicht mehr fest und das Verfahren könne fortgeführt werden.