Im vorliegenden Fall haben weder die Gemeinde noch die BVD der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen, weswegen der Beschwerde von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zukommt. Der Antrag der Beschwerdeführerin um Erteilung der aufschiebenden Wirkung der 3 Ruth Herzog, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 72 N. 12 bis 14. 4 Vgl. zum Thema aspektmässige Umschreibung des Streitgegenstands im Anwendungsbereich des kantonalen und