b) Mit Verfügung vom 18. Juni 2022 wurde festgestellt, dass die E.________ durch Universalsukzession an die Stelle der vormaligen Einzelfirma «A.________» getreten ist. Die Parteien sind korrekt vertreten. Die Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin und der Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerin wurden durch die zeichnungsberechtigten Organe bevollmächtigt. Die Beschwerdegegnerin hat die Anwaltswollmacht innert der Nachfrist verbessert.