5. Mit Schreiben vom 15. August 2022 teilte die Gemeinde mit, auf der Parzelle Nr. H.________ seien zehn Parkplätze bewilligt worden. Am 22. August 2022 reichte die Beschwerdegegnerin zusätzlich zu den erforderlichen Nachweisen und Plänen eine Stellungnahme bezüglich der Arbeits- und Produktionsprozesse der Unternehmung ein. Weiter lag dem Schreiben eine Stellungnahme des Unternehmens bei, das die Beschwerdegegnerin mit der Installation und Inbetriebnahme der Lüftungsanlage beauftragte.