4. Mit Verfügung vom 18. Juli 2022 gab das Rechtsamt der Beschwerdegegnerin Gelegenheit, bezüglich der Funktionsweise der geplanten Lüftungsanlage sowie der Arbeitsprozesse innerhalb des Gebäudes Stellung zu nehmen. Zudem verlangte das Rechtsamt von der Beschwerdegegnerin einen Lärmschutznachweis für die zwei nächstliegenden, lärmempfindlichen Immissionsorte sowie einen Energienachweis für die geplante lüftungstechnische Anlage. Weiter forderte es die Beschwerdegegnerin auf, einen Situationsplan sowie Projektpläne im gesetzlich vorgegebenen Massstab einzureichen.