Aus diesem Grund habe sie auf das Einholen eines Parkplatznachweises und das Formular «Hindernisfreies Bauen» (HFB) verzichtet. In ihrer Beschwerdeantwort vom 11. Juli 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin, die Rechtsbegehren sowie der Sistierungsantrag der Beschwerdeführerin seien vollumfänglich abzuweisen. Zur Begründung machte sie zusammengefasst geltend, der Sachverhalt sei vonseiten der Gemeinde genügend abgeklärt worden. Zum Sistierungsantrag bemerkte sie, dass dieser eine Verzögerungstaktik darstelle und abzuweisen sei.