2. Gegen diesen Entscheid reichte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 2. Juni 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellt folgende Rechtsbegehren: 1. Die Baubewilligung sei aufzuheben und die Angelegenheit zwecks weiterer Sachverhaltsabklärungen im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. 2. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inklusive Ersatz der Mehrwertsteuer).