Zudem sollen die Fenster, die Lüftung, die Elektronik, die Küche sowie der Sanitärbereich der Liegenschaft saniert werden. Gegen das Bauvorhaben erhob die Beschwerdeführerin Einsprache. Mit Entscheid vom 27. April 2022 erteilte die Gemeinde Rüegsau für das Vorhaben die Baubewilligung. Die Einsprache der Beschwerdeführerin beurteilte sie als öffentlich-rechtlich unbegründet. 1/15 BVD 110/2022/100