1. Die Sistierungsanträge der Beschwerdeführerin werden abgewiesen, soweit sie nicht gegenstandslos geworden sind. 2. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der Bauentscheid der Stadt Bern vom 20. Mai 2021 wird wie folgt präzisiert: - Fachbericht Immissionsschutz vom 9. Dezember 2020: An folgenden OMEN gemäss Standortdatenblatt sind Abnahmemessungen durchzuführen: OMEN 4 und 5, I.________strasse 37 und G.________strasse 5. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann, und der Bauentscheid der Stadt Bern vom 20. Mai 2021 bestätigt.