c) Aus den vorangehenden Erwägungen folgt, dass eine Vollzugshilfe für die Beurteilung von adaptiven Antennen vorliegt. Auch bestehen ein taugliches QS-System und Messverfahren für adaptive Antennen. Auch im Leiturteil 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 hat das Bundesgericht weder die bestehenden Mess- und Berechnungsmethoden bemängelt noch die Abnahmemessungen und das QS-System für adaptive Antennen, die nach der «worst case»-Szenario beurteilt worden sind, beanstandet. Dieses Leiturteil ist für das vorliegende Verfahren massgebend, denn das Bundesgericht hatte über die Zulässigkeit einer Mobilfunkanlage der 5. Generation zu entscheiden.