c) Wie die vorangehenden Ausführungen zeigen, wird die Mobilfunkanlage vom öffentlichen Raum her auf Grund ihrer niedrigen Bauart und der Rückversetzung der Installation weg vom Dachrand nicht markant in Erscheinung treten. Dies ergibt sich nicht nur aus den Ausführungen und der Fotodokumentation der Stadtbildkommission Bern, sondern auch auf den von der Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 12. Oktober 2023 eingereichten Fotos ist die geplante Installation fast immer nur hinter den Baumkronen schwach erkennbar. Einzig im Bereich der G.________strasse ist der Blick darauf vereinzelt frei.