Die Stadtbildkommission hat aber ausgeführt, dessen Gesamterscheinung werde durch die Antenne nur bedingt in Mitleidenschaft gezogen, da diese nur in einem kurzen Strassenabschnitt sichtbar werde, das betroffene Gebäude hingegen im Quartier weiträumig sichtbar und präsent sei. Schliesslich kommt die Fachkommission zum Schluss, insbesondere die schützenswerten Sichtbacksteinbauten I.________strasse 42 und 44-46 würden durch die Antenne im Sommer nicht und im Winter nicht wesentlich beeinträchtigt und auch vom H.________-park könne die Antenne nur im Winter vereinzelt durch die Baumkronen schimmern.