b) Die Stadtbildkommission Bern hat in ihrer Stellungnahme vom 6. September 2023 ausgeführt, das Quartier weise im Abschnitt I.________strasse, G.________strasse, H.________strasse und J.________weg eine bemerkenswerte vielfältige Bausubstanz aus. Räumlich werde das Quartier insbesondere von der Durchgrünung zusammengehalten. Die betroffene Liegenschaft sei nicht inventarisiert und gehöre zu keiner Baugruppe. Das Bauvorhaben befinde sich in beträchtlicher Höhe. Die Wahrnehmung des Strassenraumes tangiere die geplante Installation kaum, insbesondere wirke sie sich kaum auf die bedeutenden Sichtachsen aus.