14/20 BVD 110/2021/99 Gebäude an der I.________strasse 42 sei von jeder Himmelsrichtung her zusammen mit der geplanten Mobilfunkantenne wahrnehmbar. Es müsste bewusst weggeschaut werden, um im Falle der Realisierung des Bauvorhabens bei der Betrachtung der Baudenkmäler nicht auch die Mobilfunkantenne zu sehen. Wenn die Stadtbildkommission insbesondere die Durchgrünung lobe, stelle sich die Frage, weshalb überhaupt Baudenkmäler aufgeführt würden.