Die Immissionsgrenzwerte müssten auch Personen mit erhöhten Empfindlichkeiten berücksichtigen. BERENIS habe erkannt, dass im Bereich der Anlagegrenzwerte Gesundheitseffekte möglich seien. Das Vorsorgeprinzip verlange eine Anpassung der Immissionsgrenzwerte und das BAFU müsse dem Bundesrat eine Empfehlung zur Anpassung der Grenzwerte abgeben. Die Beschwerdegegnerin stellt sich auf den Standpunkt, das Bundesgericht habe eine Verletzung des Vorsorgeprinzips verneint.