a) Die Beschwerdeführerin macht geltend, Mobilfunkstrahlung könne oxidativen Stress auslösen und zu einer subtilen, schleichenden Verschlechterung des Gesundheitszustands führen. Die Mobilfunkbetreiber müssten beweisen, dass die Anlagen nicht schädlich sein könnten. Aus dem am 22. Januar 2021 erschienenen Newsletter der beratenden Expertengruppe nichtionisierender Strahlung des Bundes BERENIS gehe hervor, dass Strahlung durch Mobilfunkanlagen bereits unterhalb der Anlagegrenzwerte mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht nur lästig, sondern schädlich sei. Die Immissionsgrenzwerte müssten auch Personen mit erhöhten Empfindlichkeiten berücksichtigen.