An der Existenz einer geeigneten Messmethode bestehen somit entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin keine ernsthaften Zweifel. Auch das Bundesgericht befand in mehreren Urteilen, die vom METAS empfohlene Messmethode würde sich zum heutigen Zeitpunkt als tauglich erweisen und könne für Abnahmemessungen von adaptiven Antennen verwendet werden, bis das METAS und das BAFU eine offizielle Messempfehlung herausgegeben hätten.39