b) Das AUE hat in seiner Stellungnahme vom 16. Juni 2023 ausgeführt, zur Kontrolle der Einhaltung des Anlagegrenzwertes erstellten die Netzbetreiber im Standortdatenblatt eine rechnerische Prognose. Diese werde durch die kantonale NIS-Fachstelle geprüft. Für OMEN, bei denen aus der rechnerischen Prognose hervorgehe, dass der Anlagegrenzwert zu 80% oder mehr erreicht werde, sei in der Regel eine Abnahmemessung nach Inbetriebnahme der Anlage anzuordnen.