Mit Verweis auf den Ressortforschungsbericht zum Strahlenschutz vermöge der technische Bericht «Messmethode für 5G-NR-Basisstationen im Frequenzbereich bis zu 6 GHz» den Nachweis der Messbarkeit von adaptiven Antennen nicht zu erbringen. Insbesondere würden Orte nicht erfasst, die auf Grund von Reflexionen möglicherweise stärker belastet seien. Daher könnten die Grenzwerte an diesen Orten überschritten sein. Sowohl bei den Antennendiagrammen als auch den Sendeleistungen handle es sich nicht um die effektiven Betriebsparameter und es werde eine höhere Sendeleistung als angegeben verwendet. Abnahmemessungen könnten aber bisher nicht korrekt durchgeführt werden.