b) Das AUE hat in seiner Stellungnahme vom 16. Juni 2023 ausgeführt, das Qualitätssicherungssystem überwache den korrekten Betrieb der Anlage mit den zulässigen, bewilligten Parametern. Abweichungen würden signalisiert und dokumentiert. Die kantonalen NIS-Fachstellen hätten Zugriff auf eine Datenbank des BAKOM, in welche die Mobilfunkbetreiber die detaillierten Betriebsdaten hinterlegten. Festgestellte Abweichungen vom bewilligten Zustand müssten innerhalb von 24 Stunden behoben werden. Die Fehlerprotokolle würden der zuständigen Vollzugsbehörde alle zwei Monate unaufgefordert zugestellt.