a) Die Beschwerdeführerin bemängelt, das derzeitige QS-System könne die Einhaltung der NIS-Grenzwerte nicht gewährleisten. Die bisherigen Defizite würden durch den Einsatz adaptiver Antennen noch verstärkt. Es sei zudem merkwürdig, dass eine Bundesbehörde, die an der Konzeption der QS-Systeme mitbeteiligt gewesen sei, ein glaubwürdiges Validierungszertifikat ausstellen dürfe. Schliesslich habe das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) selber ausgeführt, es handle sich dabei um ein Übergangszertifikat bis zum nächsten ordentlichen Audit. Die Zertifikate seien nicht geeignet, die Tauglichkeit der QS-Systeme zu bestätigen. Dieses sei lediglich ein System der Selbstkontrolle.