Schliesslich gilt es zu beachten, dass die Anwendung eines Korrekturfaktors nicht beantragt ist und gemäss der neusten Rechtsprechung des Bundesgerichts ein neues, ordentliches Baubewilligungsverfahren voraussetzt.23 Die effektive Sendeleistung wird entsprechend nicht einfach so nach unten korrigiert. Gegenstand der Bewilligung ist das eingereichte Baugesuch und die beantragte Sendeleistung, entsprechend erübrigt es sich, weitergehende Ausführungen in den Entscheid aufzunehmen. 20 BGer 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 21 Vgl. BAFU, Erläuterungen zu adaptiven Antennen und deren Beurteilung gemäss der Verordnung über den Schutz