Die rechnerische Beurteilung der beantragten Mobilfunkantenne erfolgt somit anhand einer vom Bundesgericht anerkannten Methode. Sie berücksichtigt die Abstrahlcharakteristik von adaptiven Antennen in genügender Art und Weise. Die Variabilität wird dabei gerade nicht berücksichtigt, sondern die maximal mögliche Sendeleistung ist für die Berechnung und Beurteilung der Einhaltung der Grenzwerte massgebend. Wie bereits im vorangehenden Abschnitt ausgeführt, ist auch die entsprechende Berechnung der Anlagegrenzwerte bei den OMEN der geplanten Mobilfunkanlage nicht zu beanstanden.