Es stellte insbesondere klar, dass die Beurteilung nach dem «worst case»-Szenario eine mit Ziffer 63 Anhang 1 NISV vereinbare Berechnungsmethode darstellt.20 Gemäss dem Standortdatenblatt vom 11. November 2019 (Revision: 1.8) und des Fachberichts Immissionsschutz vom 9. Dezember 2020, resp. der Stellungnahme des AUE vom 16. Juni 2023, erfolgte die rechnerische Beurteilung der Strahlenbelastung der Antennen im vorliegenden Fall entsprechend diesem «worst case»-Szenario, resp. den Empfehlungen des BAFU vom 17. April 2019 und 31. Januar 2020. Die rechnerische Beurteilung der beantragten Mobilfunkantenne erfolgt somit anhand einer vom Bundesgericht anerkannten Methode.