Die neue Vollzugsempfehlung führe zu einer massiven Erhöhung der effektiven Antennenleistung. Mit der Beurteilung nach dem «worst-case»-Szenario würde die effektive Sendeleistung bei der Abnahmemessung nach unten korrigiert. Diesem Vorgehen sei Einhalt zu gebieten. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern habe festgehalten, dass bei bereits bewilligten Antennen nicht einfach ein Korrekturfaktor angewendet werden dürfe. Sie verlange ausdrücklich, dass im allfälligen Entscheid festgehalten werde, dass die Grenzwerte nie überschritten werden dürften. Schliesslich sei auch die Behauptung, wonach Antennen nur innerhalb des Antennendiagramms strahlten, völlig unbelegt.