Weiter wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens das Bauprojekt beurteilt. Fragen im Zusammenhang mit Konzessionen sind nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens und darauf kann entsprechend nicht eingetreten werden. Es gibt im Übrigen keine Anhaltspunkte, wonach die Angaben in den Baugesuchunterlagen nicht korrekt sein sollten. Die Abteilung Immissionsschutz des AUE als zuständige Fachbehörde hat das Standortdatenblatt inkl. Antennendiagramme mit Fachbericht Immissionsschutz vom 9. Dezember 2020 geprüft und keine Beanstandungen angebracht. Die Angaben sind mit Verweis auf Erwägung 2 vorangehend zudem auch stringent.