c) Die Ausführungen des AUE zur Berechnung der Strahlenbelastung bei den OMEN überzeugen. Die Beschwerdeführerin bringt nichts vor, das an dieser Darstellung der korrekten Berechnung der Fachbehörde Zweifel aufkommen liesse. Bei den Strassenbezeichnungen im Fachbericht Immissionsschutz vom 9. Dezember 2020 handelt es sich offensichtlich um ein Versehen. Wie aus dem Standortdatenblatt ersichtlich ist, liegt das OMEN Nr. 4 an der I.________strasse 37 7 Vgl. Hugo Lehmann, Adaptive Antennen für 5G, in bulletin.ch 6/2020, S. 40 8 Vgl. Informations-Plattform für 5G und Mobilfunk, Was ist eine «5G-Antenne»?, Herausgeber: BAFU, BAKOM und