Mit Verfügung vom 11. Juli 2023 bat das Rechtsamt die Stadtbildkommission verschiedene Fragen zu beantworten. Dieser Aufforderung kam die Stadtbildkommission mit Eingabe vom 7. September 2023 nach, worauf die Parteien Gelegenheit erhielten, dazu Stellung zu nehmen und Schlussbemerkungen einzureichen. Die Beschwerdeführerin reichte Schlussbemerkungen vom 12. Oktober 2023 ein. 4. Auf die Rechtsschriften und die Ausführungen der Stadtbildkommission wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen