Mit Verfügung vom 17. Mai 2023 stellte das Rechtsamt diese Stellungnahme den Verfahrensbeteiligten zu und führte den Schriftenwechseln durch. Die Stadt Bern bat es, besonders zur Ästhetikrüge Stellung zu nehmen. Zudem forderte das Rechtsamt das AUE auf, eine Stellungnahme einzureichen. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Eingabe vom 6. Juni 2023, die Beschwerde und alle Anträge seien abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Die Stadt Bern erklärte, der Ausschuss der Stadtbildkommission habe vom Verzicht auf die Verkleidung Kenntnis genommen. Entsprechend sei im Bauentscheid vom 20. Mai 2021 nur festgestellt worden, das Vorhaben sei geprüft und nicht beanstandet worden.